Zum Hintergrund der Novelle und Status Quo
Die Bildungslandschaft in Österreich hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert: Die Einführung des Hochschullegistikpakets, das mit Oktober 2023 wirksam wurde, brachte umfassende Reformen im Bereich der Weiterbildungsprogramme. Seither ist es nicht mehr möglich, einen Masterabschluss zu erlangen, ohne zuvor ein Studium im Umfang von mindestens 180 ECTS absolviert zu haben. Zuvor konnten Personen ohne Matura oder ohne akademischen Abschluss – aber mit entsprechender Berufserfahrung und eventuell einer Zulassungsprüfung – einen Masterlehrgang im Umfang von 60 bis 120 ECTS absolvieren.
Was ändert sich ab 1. Juli 2024?
Die Novelle vom Mai 2024 hat die Zugangsvoraussetzungen für Berufserfahrene erneut angepasst: Denn ab 1. Juli 2024 können sie auch ohne akademischen Abschluss und ohne Matura wieder Masterprogramme absolvieren. Diese Masterprogramme müssen aber einen Umfang von mindestens 120 ECTS haben. Masterlehrgänge mit weniger als 120 ECTS sind demzufolge für Berufserfahrene ohne vorherigen akademischen Abschluss nicht möglich.
Neue Zugangsvoraussetzungen für Masterlehrgänge mit 120 ECTS
Ab 1. Juli 2024 müssen Sie eine der folgenden Zulassungsvoraussetzungen für Hochschullehrgänge mit Masterabschluss im Umfang von 120 ECTS erfüllen:
- Abgeschlossene Berufsausbildung: Fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung oder
- Universitätsreife (Matura/Abitur): Vier Jahre einschlägige Berufserfahrung oder
- Akademischer Abschluss: Bachelor mit 180 ECTS oder ein äquivalenter oder höherer Abschluss und zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung
Chancen durch die Gesetzesänderung
Diese Gesetzesänderung eröffnet neue Möglichkeiten für die Entwicklung von Weiterbildungsprogrammen. Gemeinsam mit unseren Kooperationspartner*innen arbeiten wir gerade intensiv an Programmen, die den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Diese Programme werden speziell auf Ihre Bedürfnisse und Erfahrungen als Berufstätige*r zugeschnitten und bieten eine hochwertige, praxisnahe Weiterbildung.
Bleiben Sie informiert
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